Bau Anleitung einer Holzmiete zum Trocknen und Lagern von Brennholz und viele Infos über Holz und Heizen
Holzforum - Fragen und Antworten zum Thema Holz und Heizen
Uns werden einige Fragen gestellt zum Thema Brennholz, deren Lagerung und energiesparen durch alternative Brennstoffe, die wir oft nicht beantworten können.
Bitte benutzt in Zukunft unser Brennholz-Blog.
Mich hat ja das Thema interessiert, da ich heute anfange mit meiner Holzmiete. Auch wenn ich kein Jurist bin, habe ich folgenden Punkt gefunden:
In der brandenburgischen Bauordnung (und vielleicht auch anderen Bundesländern) heisst es in
§ 55 - Genehmigungsfreie Vorhaben, Absatz 9, Punkt 4:
Absatz 9: Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender vorübergehend aufgestellter oder genutzter Anlagen:
Punkt 4: unbefestigte Lagerplätze für land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse
Dennoch wird in Absatz 1 darauf hingewiesen, dass vorher eine Entscheidung des Bauamtes einzuholen ist. Also zumindest alles, egal ob genehmigungsfrei oder nicht, vorher angezeigt werden muss:
Absatz 1: [...] Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht davon, den nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorgeschriebenen Anzeigepflichten nachzukommen sowie sonstige für die Durchführung des Vorhabens erforderliche behördliche Entscheidungen einzuholen.
Liebe Grüße
Sebastian
Quelle
Brandenburgische Bauordnung im Netz
bit.ly/11bTwfx
das ist ja wirklich der Gipfel !!!
Vielleicht hat Dich auch ein Neider angezeigt, der sein Haus teuer mit Gas oder Öl heizen muss. Aber wie heißt es so schön "Neid muß man sich erarbeiten, Mitleid bekommste geschenkt!".
Bitte sende doch Deine Holzmiete bei uns ein. Ein schönes Foto und eine ausführliche Beschreibung zu diesem außergewöhnlichen Vorfall sollte bestimmt viele interessieren.
Auch wäre es informativ, ob die Reglung nur in Eurem Bundesland oder deutschlandweit gültig ist. Einen Hinweis in der deutschen Bauanleitung würde ich dann nachträglich noch ergänzen.
Vielen Dank.
Zufällig komme ich hier vorbei. In der Tat lächerlich. Ist was für die Lokalzeitung.
Möge der Sachbearbeiter sich mal vor einen Spiegel stellen, und nachdenken, ob es nicht doch etwas beschämend ist, so stumpf seiner Tätigkeit nachzugehen.
Hallo,
ich habe eine Holzmiete errichtet,von 4 Meter Durchmesser und 4,20 Metern Höhe. Angeblich brauche ich jetzt dafür eine Baugenehmigung,da die Miete über 30 cbm hat. Hat jemand hiermit Erfahrung?
Das Bauamt verlangt jetzt Zeichnung,Baubeschreibung,Bauantrag u.s.w.Ist das noch zu glauben?!
Textlink Empfehlung
zelt-gastro-vermietung.de - kein Besteck !? für Veranstaltungen und Festlichkeiten in Chemnitz Sachsen.